Die Sofortrente ist ein Sonderfall einer privaten Rentenversicherung: Der Versicherte zahlt einmalig eine größere Summe in seinen Vertrag ein. Dann erhält er ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen – lebenslang.
Die Sofortrente ist ein Sonderfall einer privaten Rentenversicherung: Der Versicherte zahlt einmalig eine größere Summe in seinen Vertrag ein. Dann erhält er ohne Wartezeit monatliche Rentenzahlungen – lebenslang. Interessant ist dieses Modell für all jene, die eine Erbschaft gemacht haben oder deren Kapitallebensversicherung fällig wird. Der Clou: Inzwischen sind moderne, flexible Produkte auf dem Markt, die neben der monatlichen Leibrente auch Kapitalentnahmen erlauben.Â
Leistungen sind steuerlich begünstigt Bei einer Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung werden die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert (§ 22 Abs. 1 EStG). Â
Rechenbeispiel:  Ein Mann, 65 Jahre alt, erhält 1.000 Euro Rente. Der Ertragsanteil beträgt 18 %. Das heißt, dass von den 1.000 Euro nur 180 Euro der Besteuerung unterliegen. Unterstellt man einen Steuersatz von 30 %, wären also von den 1.000 Euro Rente nur 54 Euro an Steuern zu bezahlen. Anders ausgedrückt: Von den 1.000 Euro Rente bleiben netto 946 Euro.
Wie alle privaten Rentenversicherungen kann auch die Sofortrente auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten werden. Abhängig von Anbieter und Tarif stehen folgende Leistungen zur Wahl:Â
Entweder über eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, bei der nach dem Tod des Versicherten der Partner eine lebenslange Rente erhält
Oder es wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, die festlegt, über welchen Zeitraum die Rente mindestens ausgezahlt wird – wenn nicht an den Versicherten selbst, dann an seine Familie
Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Prämienrückgewähr, bei der der Einmalbeitrag (abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen) an die Erben in einer Summe ausgezahlt wird.
Möglichkeit zur Kapitalentnahme gewünscht?Â
In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Interessenten dann doch gegen eine Sofortrente entschieden, weil sie auf eine gewisse finanzielle Flexibilität nicht verzichten wollten. Inzwischen sind jedoch moderne Produkte auf dem Markt, die eine (Teil-) Kapitalentnahme erlauben. So hat der Versicherte die beruhigende Gewissheit, auch auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren zu können.Â
Die Sofortrente nach einer Einmalzahlung ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung. Jetzt noch flexibler, Im Todesfall Kapital abzüglich bereits gezahlter garantierter Renten, flexible Entnahme während der Laufzeit möglich, auf Wunsch mehrere versicherte Personen zur günstigen Vererbung der Sofortrente bzw. des Kapitals im Todesfall http://www.vergleich-sofortrente.de
Nun ist es also amtlich. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die in Deutschland ab dem 1. Juli 2010 erstmals in Betrieb genommen werden, sinken. Was bedeutet dieser Beschluss für Fondsanbieter- und -anleger?
Außerplanmäßig beträgt die Kürzung 13 Prozent für Anlagen auf Gebäuden, zwölf Prozent für Freiflächenanlagen sowie acht Prozent auf versiegelten Flächen wie etwa früheren Militäranlagen.
Zum 1. Oktober 2010 erfolgt der nächste Kürzungsschritt, der einheitlich weitere drei Prozent beträgt. Freiflächenanlagen sind nur dann von der Kürzung ausgenommen, soweit sie bis zum 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wurden und diese Fläche im Geltungsbereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplans liegt. Photovoltaikanlagen auf vormals als Ackerflächen genutzten Arealen erhalten künftig keine Vergütung mehr.
Das trifft diejenigen Projektplaner hart, die derartige Projekte entwickelt haben. Ihnen wird der sprichwörtliche Boden unter den Füßen weg gezogen. Mit einer angemessenen Übergangsfrist, wären die hinter vorgehaltener Hand zu hörenden Stimmen, die an Verfassungsklagen denken, wohl nicht aufgekommen. Am weiteren Kürzungsschritt für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2011 ändert sich indes nichts. Die Degression wird Anfang des kommenden Jahres weitere bis zu elf Prozent betragen.
Es besteht kein Zweifel, dass Fondsinitiatoren sich auf diese neue Situation einstellen und weiterhin attraktive Angebote konzipieren. Ob die bisherigen Renditen zu halten sind, ist jedoch fraglich. Ärgerlich ist insbesondere die Kurzfristigkeit, die, wirft man einen Blick nach Spanien und die Einführung des RD 1578/2008 (Kürzung um 30 Prozent), nach so harten Einschnitten die Neuinstallationen regelrecht haben einbrechen lassen.
Dies ist sicher kein Beitrag, um hierzulande die Nutzung von Sonnenenergie kontinuierlich auszubauen und Investoren dabei solche Renditen zu ermöglichen, die maßgebliche Investitionsgelder in Bewegung setzen.
Die Änderungen betreffen insbesondere fondsgebundene Tarife. So bleibt die steuerlich begünstigte Stellung künftig nur noch erhalten, sofern in hinreichender Form ein biometrisches Risiko abgedeckt wird. Dies ist gewährleistet, indem der Versicherer schon bei Vertragsbeginn mittels eines verbindlichen Umrechnungsfaktors (Fondspolice, britische LV) oder eines konkreten Geldbetrags (klassische Rentenversicherung , Sofortrente, Individualrente ) eine garantierte Leibrente zusagt.
Übergangsfristen für bestehende Verträge
Verträge, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. Juni 2010 geschlossen wurden, unterliegen einer Übergangsregelung. Hier ist es ausreichend, wenn der Versicherer zu Vertragsbeginn hinreichende Grundlagen für die Kalkulation der Rente zusagt hat
Gemeinsam mit der Finanz-Fachzeitschrift procontra testete der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. die Beratungsqualität
der Verbraucherzentralen am Telefon. Das Ergebnis war in Teilen verheerend, wie einem ausführlichen Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift procontra zu entnehmen ist.
Spätestens im Oktober wird die Victoria Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr annehmen
Spätestens im Oktober wird die Victoria Lebensversicherung kein Neugeschäft mehr annehmen. Die Gesellschaft geht dann in die Abwicklung - die größte Abwicklung der deutschen Versicherungsgeschichte. Sie übernimmt kein Neugeschäft mehr, sondern führt nur die bestehenden Verträge weiter. Das Neugeschäft bündelt Ergo künftig bei der bisherigen Hamburg-Mannheimer, die in Ergo Lebensversicherung umbenannt wird. Da die Überschussbeteiligung der Victoria schon seit Jahren unter dem Durchschnitt lag, mit 3,6% für 2010 gerade auf dem Niveau von Protektor haben wir schon längere Zeit keine Victoria Verträge mehr angeboten.Â
Um der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten Rechnung zu tragen, hat die PrismaLife auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars entschieden, dass der Zinssatz beim PrismaTaggeld per 17.03.2010 von 4.25% auf 3.75% angepasst wird.
Um der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten Rechnung zu tragen, hat die PrismaLife auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars entschieden, dass der Zinssatz beim PrismaTaggeld per 17.03.2010 von 4.25% auf 3.75% angepasst wird. Auch mit dem angepassten Zinssatz in Höhe von 3.75% ist das PrismaTaggeld im Vergleich mit kurzfristigen Taggeldanlagen immer noch top platziert und liegt weit über dem Branchendurchschnitt. Kunden profitieren mit dem PrismaTaggeld von lukrativen Renditen.Â
Einstellung des Neugeschäfts der zum Konzern gehörenden deutschen Lebensversicherer Delta Lloyd Lebensversicherung AG und Hamburger Lebensversicherung AG sowie der Delta Lloyd Pensionskasse AG geplant.
Delta Lloyd Gruppe gab bekannt, dass sie sich künftig auf die Kernmärkte Niederlande und Belgien konzentrieren will. Deshalb sei die Einstellung des Neugeschäfts der zum Konzern gehörenden deutschen Lebensversicherer Delta Lloyd Lebensversicherung AG und Hamburger Lebensversicherung AG sowie der Delta Lloyd Pensionskasse AG geplant.
Bereits im Sommer 2009 war bekannt geworden, dass die Delta Lloyd Gruppe, die zum britischen Versicherungskonzern Aviva gehört, einen Käufer für ihre deutschen Tochtergesellschaften sucht. Unzufriedenheit mit der Geschäftsentwicklung (134 Millionen Euro Verlust in 2008), wurde seinerzeit als Begründung angegeben.
Da man in Deutschland zu den kleineren Anbietern zähle, sei der Wettbewerbsdruck zu hoch geworden, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.Â
Bis zu zwei Drittel der Stellen sollen abgebaut werden
Die geplante Neugeschäftseinstellung hat auf die bestehenden rund 580.000 Policen von etwa 300.000 Kunden keine Auswirkungen, wird mitgeteilt. Diese würden in gewohnter Form weiter betreut. Auswirkungen gibt es jedoch für die Mitarbeiter: Bis zu zwei Drittel der Arbeitsplätze könnten abgebaut werden, lässt sich Vorstandschef Christof W. Göldi in einer Pressemeldung zitieren.